Wie lange es das Brauchtum und die Traditionen der Amraser Matschgerer gibt lässt sich nicht genau sagen. Es ist aber laut Fachleuten davon auszugehen, dass der Zeitpunkt der Entstehung schon lange vor dem ersten schriftlichen Nachweis sein dürfte. Der momentan älteste schriftliche Nachweis stammt aus der Causa Domini Band 24-002/003 aus den Jahren 1628-1629. Dort berichtet der dortige Richter aus dem spielfreudigen Dorfe Amras bei Innsbruck im Februar 1629 das Fortbestehen der alten Fasnachtsspiele.
Im Jahre 1653 wurde im Verfachbuch des Tiroler Landesarchivs beschrieben, dass beim Schellenschlagen in Amras „höchst sträfliche Insolentien und Ungebühr“ festgestellt wurden.
In einem Eintrag in den „Causa Domini“ vom 3. Februar 1672 wird festgehalten, dass die Fasnacht in den Dörfern des Gerichtes Sonnenburg passieren darf, aber ohne Waffen sowie ohne dicke Stecken. Auch teuflische Larven und Aufzüge wurden verboten und bei nicht Einhaltung unter empfindliche Strafen gestellt. Aus diesem Grund wurde dem dortigen Richter eine „Nase“ erteilt.